Anhänger abmelden: online und sicher

Kurz beantwortet: Ein zugelassener Anhänger kann online abgemeldet werden, wenn seine Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplakette am hinteren Kennzeichen gültige Sicherheitscodes tragen. Der Anhänger hat nur ein Kennzeichenschild. Bei älteren Unterlagen ohne Sicherheitscode ist die Online-Abmeldung nicht möglich.

Was unterscheidet den Anhänger vom Auto?

Ein Anhänger führt sein Kennzeichen nur an der Rückseite. Das regelt § 12 Absatz 5 FZV. Daher gibt es bei einem üblichen zugelassenen Anhänger ein Kennzeichenschild und eine Stempelplakette, deren Sicherheitscode für die Online-Abmeldung erfasst wird.

Die übrigen Kernanforderungen bleiben gleich. Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und die codierte Stempelplakette. § 24 FZV nennt genau diese Merkmale für die internetbasierte Außerbetriebsetzung.

MerkmalAnhängerPkw
Kennzeichenschildereines, hintenzwei
Plakettencodesnormalerweise einernormalerweise zwei
ZB I mit Sicherheitscodeerforderlicherforderlich
ZB II für reine Abmeldungnormalerweise nichtnormalerweise nicht

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Legen Sie vor dem Start die Zulassungsbescheinigung Teil I und das hintere Kennzeichen bereit. Prüfen Sie, ob beide verdeckten Sicherheitsfelder vorhanden sind. Der BMV-Leitfaden zu i-Kfz nennt den 1. Januar 2015 als maßgeblichen Zeitpunkt, seit dem die nötigen Merkmale ausgegeben werden.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Code
  • hinteres Kennzeichen mit codierter Stempelplakette
  • lesbare Fahrzeug- und Dokumentdaten
  • erreichbare E-Mail-Adresse
  • Zahlungsmittel für den Auftrag

Ein Anhängerverzeichnis ersetzt im Online-Verfahren den Sicherheitscode der einzelnen Zulassungsbescheinigung Teil I nicht. Ältere Anhängerpapiere können ohne dieses Feld ausgestellt worden sein. In diesem Fall wenden Sie sich an eine Zulassungsbehörde.

Wie melden Sie den Anhänger online ab?

Stellen Sie den Anhänger zuerst auf einem geeigneten privaten Stellplatz ab. Legen Sie dann den Code der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Code der Stempelplakette frei. Tragen Sie die Zeichen in der angezeigten Reihenfolge ein und vergleichen Sie sie vor dem Absenden noch einmal.

Das amtliche Verfahren prüft die Codes und Fahrzeugdaten. Erst nach erfolgreichem Abschluss ist die Außerbetriebsetzung bestätigt. Eine Anleitung zu den Codefeldern finden Sie unter Sicherheitscode; die allgemeine Abfolge steht unter So funktioniert die Online-Abmeldung.

Bei kfzabmelden-online.de reichen wir den Auftrag als privater Dienstleister digital ein. Wir sind keine Behörde; die amtliche Entscheidung kommt von der zuständigen Zulassungsbehörde.

Was kostet die Abmeldung eines Anhängers?

Der Gesamtpreis beträgt 9,85 €. Er besteht aus 6,55 € Service und 3,30 € amtlichen Gebühren. Die amtlichen Bestandteile von 2,10 € und 1,20 € ergeben sich aus der GebOSt. Die Fahrzeugart Anhänger führt bei diesem Angebot nicht zu einem besonderen Aufschlag.

Alle Bestandteile stehen unter Kosten. Sind die Codes vorhanden, können Sie die Anhänger-Abmeldung starten.

Wann funktioniert der Online-Weg nicht?

Ohne Sicherheitscode in der Zulassungsbescheinigung Teil I kann das Portal den Besitz des Dokuments nicht verifizieren. Gleiches gilt bei fehlender oder bereits beschädigter Stempelplakette. Versuchen Sie nicht, Zeichen zu ergänzen oder einen Code von einem anderen Fahrzeug zu verwenden.

Auch zulassungsfreie Anhänger können anders gekennzeichnet sein. § 16 FZV erfasst zwar bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist, doch die konkrete Online-Eignung hängt von Dokument und Plakette ab. Klären Sie Sonderkennzeichen oder ein bloß wiederholtes Kennzeichen mit der Behörde.

Häufige Fragen zur Anhänger-Abmeldung

Kann ich einen alten Anhänger online abmelden?

Das Baujahr allein entscheidet nicht. Maßgeblich ist, ob die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I einen Sicherheitscode trägt und die Stempelplakette ebenfalls codiert ist. Fehlt eines dieser Merkmale, ist die Online-Abmeldung über diesen Ablauf nicht möglich und die Zulassungsstelle muss den Fall bearbeiten.

Brauche ich das Kennzeichen des Zugfahrzeugs?

Nein, wenn der zugelassene Anhänger ein eigenes amtliches Kennzeichen hat. Für dessen Abmeldung werden die Daten des Anhängers und der Code seiner Stempelplakette erfasst. Bei zulassungsfreien Anhängern mit einem wiederholten Kennzeichen gelten andere Voraussetzungen, die Sie vor einem Auftrag behördlich klären sollten.

Wird eine gültige Hauptuntersuchung geprüft?

Für die Außerbetriebsetzung nennt § 16 Absatz 1 FZV Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichenschilder, aber keine gültige Hauptuntersuchung. Für eine spätere Wiederzulassung kann eine inzwischen fällige Untersuchung erforderlich sein. Abmeldung und Wiederzulassung sind deshalb zwei getrennte Vorgänge mit jeweils eigenen Voraussetzungen.

Kann eine andere Person den Anhänger abmelden?

Ja, wenn sie die Unterlagen und Codes mit Zustimmung der berechtigten Person verwendet. § 16 Absatz 1 FZV behandelt einen Dritten mit vollständigen Unterlagen als bevollmächtigt. Bewahren Sie die Bestätigung anschließend so auf, dass Halter und beauftragte Person darauf zugreifen können.

9,85 €Gesamtpreis, inkl. Gebühren
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6,55 € Service + 3,30 € amtliche Gebühr

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