Was braucht man zum Auto abmelden?

Kurz beantwortet: Für die Online-Abmeldung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I mit einem lesbaren Sicherheitscode und die Kennzeichen mit verdeckten Codes unter den Stempelplaketten. Halten Sie außerdem eine erreichbare E-Mail-Adresse und ein Zahlungsmittel bereit. Einen Fahrzeugbrief brauchen Sie für die reine Abmeldung normalerweise nicht.

Welche Unterlagen brauchen Sie wirklich?

Die Online-Abmeldung ist bewusst schlank. Entscheidend sind nicht viele Formulare, sondern die richtigen Sicherheitsmerkmale am Fahrzeug und in der Zulassungsbescheinigung. Das Bundesverkehrsministerium nennt für die Außerbetriebsetzung die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten mit Sicherheitscodes als zentrale Voraussetzungen (BMV: Abmeldung mit i-Kfz).

Unterlage oder AngabeWofür sie gebraucht wird
Zulassungsbescheinigung Teil IFahrzeugdaten und Sicherheitscode bestätigen
Vorderes und hinteres KennzeichenCodes unter den Stempelplaketten freilegen
E-Mail-AdresseRückfragen und Abmeldebestätigung empfangen
ZahlungsmittelAuftrag und amtliche Gebühr bezahlen

Prüfen Sie vor dem Start, ob alle Angaben gut lesbar sind. Raten Sie bei einem beschädigten Code nicht. Ein falscher Buchstabe reicht aus, damit die Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Was brauchen Sie nicht für die reine Abmeldung?

Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist keine Identifizierung der antragstellenden Person vorgesehen, wenn die erforderlichen Sicherheitscodes erfasst werden. Das steht in § 24 Absatz 4 FZV. Deshalb gehören Personalausweis, elektronische Ausweisfunktion und PIN nicht zu den Unterlagen, die wir für diesen Vorgang abfragen.

Auch die Zulassungsbescheinigung Teil II, oft Fahrzeugbrief genannt, ist für die normale Abmeldung nicht erforderlich. Sie bleibt sicher bei Ihnen. Für Sonderfälle wie die Verwertung eines Fahrzeugs können andere Nachweise gelten; dafür ist die zuständige Zulassungsbehörde der richtige Ansprechpartner.

So bereiten Sie die Unterlagen vor

  • Legen Sie Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichen bereit.
  • Prüfen Sie zuerst, ob die verdeckten Sicherheitsfelder vorhanden und unbeschädigt sind.
  • Fahren Sie das Fahrzeug an seinen endgültigen Abstellort, bevor Sie Codes freilegen.
  • Öffnen Sie die Abdeckungen erst, wenn Sie den Auftrag direkt abschließen möchten.
  • Fotografieren Sie die Codes nicht für andere Personen und versenden Sie sie nicht ungeschützt.

Sobald die Codes der Stempelplaketten freigelegt sind, sind die Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Darauf weist das BMV im offiziellen Ablauf ausdrücklich hin.

Was passiert mit Ihren Angaben?

Sie übertragen Kennzeichen, Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes in den Bestellablauf. Wir prüfen, ob die Angaben vollständig wirken, und reichen den Auftrag digital ein. Die Behörde verifiziert die Codes; sie trifft auch die Entscheidung über die Außerbetriebsetzung. Nach einem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie die Bestätigung als PDF per E-Mail.

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Eine kompakte Darstellung der einzelnen Schritte finden Sie unter So funktioniert die Online-Abmeldung. Die Lage der verdeckten Felder erklärt unsere Seite zum Sicherheitscode. Wenn alles bereitliegt, können Sie die Abmeldung starten.

Was kostet der Auftrag?

Der Gesamtpreis beträgt 9,85 €. Darin enthalten sind 6,55 € Service und 3,30 € amtliche Gebühr. Die amtliche Gebühr setzt sich aus 2,10 € für die internetbasierte Außerbetriebsetzung und 1,20 € für die Berichtigung der Registerunterlagen zusammen (GebOSt, Gebührennummern 224.2 und 125). Die Aufteilung erklären wir auf der Seite Kosten.

Weiterlesen: Abmeldebescheinigung nach der Online-Abmeldung · Motorrad online abmelden

Häufige Fragen zu den Unterlagen

Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugbrief abmelden?

Ja, bei einer normalen Online-Abmeldung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel nicht. Wichtig ist die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem verdeckten Sicherheitscode. Bewahren Sie den Fahrzeugbrief sicher auf. Bei einer Verwertung, einem Verlust von Unterlagen oder einem anderen Sonderfall sollten Sie vorab die zuständige Zulassungsbehörde fragen.

Was mache ich ohne Zulassungsbescheinigung Teil I?

Ohne die Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt der Sicherheitscode, den das Online-Verfahren prüfen muss. Eine digitale Abmeldung ist dann nicht möglich. Melden Sie den Verlust bei Ihrer Zulassungsbehörde und klären Sie dort das weitere Vorgehen. Starten Sie keinen Auftrag mit geratenen Daten oder einem Code aus einer anderen Unterlage.

Brauche ich eine Vollmacht?

Für die Abmeldung durch eine andere Person verlangt das Gesetz keine gesonderte schriftliche Vollmacht, wenn diese Person alle erforderlichen Unterlagen vorlegt. Sie gilt dann als bevollmächtigt. Das ergibt sich aus § 16 Absatz 1 FZV. Nutzen Sie fremde Unterlagen und Codes trotzdem nur mit ausdrücklicher Zustimmung.

Muss ich die entwertete Zulassungsbescheinigung aufbewahren?

Ja. Wer das Fahrzeug später wieder zulassen möchte, kann die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I noch benötigen. Das Bundesverkehrsministerium empfiehlt deshalb ausdrücklich, sie nach der Abmeldung aufzubewahren (BMV: Fahrzeugdokumente). Legen Sie das Dokument zusammen mit der Abmeldebestätigung an einem sicheren Ort ab.

9,85 €Gesamtpreis, inkl. Gebühren
Abmeldung starten

6,55 € Service + 3,30 € amtliche Gebühr

Privater Dienstleister · keine Behörde

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