Motorrad online abmelden

Kurz beantwortet: Ein zulassungspflichtiges Motorrad können Sie online abmelden, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplakette am Kennzeichen die nötigen Sicherheitscodes tragen. Anders als ein Auto hat ein Kraftrad nur ein hinteres Kennzeichen. Deshalb wird normalerweise auch nur ein Code an einer Stempelplakette erfasst.

Was ist bei einem Motorrad anders?

Ein Kraftrad trägt sein amtliches Kennzeichen nur an der Rückseite. Das bestimmt § 12 Absatz 5 FZV. An diesem Kennzeichenschild befindet sich die Stempelplakette mit dem verdeckten Sicherheitscode.

Für die Online-Abmeldung bedeutet das: Sie erfassen den Code der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Code der einen Stempelplakette. Bei einem normalen Pkw sind dagegen üblicherweise zwei Kennzeichenschilder und damit zwei Plakettencodes vorhanden.

MerkmalMotorradPkw
Amtliche Kennzeicheneines, hintenzwei, vorn und hinten
Stempelplakettenin der Regel einein der Regel zwei
Zulassungsbescheinigung Teil Ierforderlicherforderlich
Online-VoraussetzungSicherheitscodes vorhandenSicherheitscodes vorhanden

Welche Unterlagen und Codes brauchen Sie?

Die Bedingungen unterscheiden sich im Kern nicht von der normalen Online-Abmeldung. § 24 FZV verlangt geeignete Stempelplaketten und eine geeignete Zulassungsbescheinigung Teil I. Das BMV weist darauf hin, dass die dafür nötigen Sicherheitsmerkmale seit 2015 ausgegeben werden.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • hinteres Motorradkennzeichen mit verdecktem Plakettencode
  • gut lesbare Fahrzeug- und Dokumentdaten
  • E-Mail-Adresse für Rückfragen und Bestätigung
  • Zahlungsmittel für den Online-Auftrag

Fehlt ein Code oder ist er beschädigt, raten Sie nicht. Dann kann das Motorrad nicht über diesen Online-Ablauf abgemeldet werden. Weitere Beispiele finden Sie unter Sicherheitscode und Unterlagen.

Wie läuft die Online-Abmeldung ab?

Stellen Sie das Motorrad zuerst an einem privaten Ort ab. Legen Sie danach den Code in der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Code unter der Stempelplakette frei. Sobald der Plakettencode sichtbar ist, gilt das Kennzeichen nach § 21 Absatz 3 FZV als ungestempelt.

Tragen Sie die Daten exakt in den Auftrag ein und prüfen Sie jede Zeichenfolge. Nach der digitalen Übermittlung verifiziert das amtliche Verfahren die Codes. Erst die erfolgreiche Bestätigung zeigt, dass die Außerbetriebsetzung abgeschlossen wurde.

Bei kfzabmelden-online.de können Sie ein geeignetes Motorrad als privater Dienstleister online abmelden lassen. Die amtliche Entscheidung trifft die zuständige Zulassungsbehörde, nicht unser Unternehmen.

Was kostet die Motorrad-Abmeldung?

Der Gesamtpreis beträgt 9,85 €. Darin enthalten sind 6,55 € Service und 3,30 € amtliche Gebühren. Die amtlichen Bestandteile von 2,10 € und 1,20 € ergeben sich aus der GebOSt. Für ein Motorrad gibt es keinen höheren Preis nur wegen der Fahrzeugart.

Die Aufteilung erläutert die Seite Kosten. Wenn Dokument und Plakette geeignet sind, können Sie die Motorrad-Abmeldung starten.

Gilt das auch für Roller und Leichtkrafträder?

Entscheidend ist nicht die umgangssprachliche Bezeichnung, sondern die Art der Zulassung. Ein zulassungspflichtiger Roller mit amtlichem Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplakette kann die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Ein Kleinkraftrad mit bloßem Versicherungskennzeichen durchläuft dagegen nicht dieselbe amtliche Außerbetriebsetzung.

Prüfen Sie deshalb zuerst, welche Papiere und welches Kennzeichen tatsächlich vorliegen. Bei einem Versicherungskennzeichen wenden Sie sich für Vertrags- und Kennzeichenfragen an den Versicherer. Geben Sie dessen Nummer nicht als amtliches Kennzeichen in den Auftrag ein.

Häufige Fragen zur Motorrad-Abmeldung

Brauche ich beide Fahrzeugpapiere?

Nein. Für die normale Online-Außerbetriebsetzung genügt die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird dabei normalerweise nicht erfasst. Bei Verwertung, Verlust oder anderen Sonderfällen kann die Zulassungsbehörde zusätzliche Unterlagen verlangen; fragen Sie dort vor dem Auftrag nach.

Darf ich nach dem Freilegen noch fahren?

Nein. Mit dem sichtbaren Code gilt die Stempelplakette als entwertet und das Kennzeichen als ungestempelt. Das Motorrad darf dann nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Fahren Sie es deshalb vor dem Freilegen an den vorgesehenen privaten Abstellort und lassen Sie es dort stehen.

Kann ich einen Roller online abmelden?

Ja, wenn der Roller zulassungspflichtig ist und eine codierte Zulassungsbescheinigung Teil I sowie ein amtliches Kennzeichen mit codierter Stempelplakette besitzt. Roller mit Versicherungskennzeichen gehören nicht in diesen Ablauf. Im Zweifel prüfen Sie die vorhandenen Unterlagen genau oder fragen vorab die zuständige Zulassungsbehörde.

Muss das Motorrad auf mich zugelassen sein?

Für die reine internetbasierte Außerbetriebsetzung ist nach § 24 Absatz 4 FZV keine Identifizierung nötig, wenn die vorgeschriebenen Codes erfasst werden. Sie dürfen fremde Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes dennoch nur mit Zustimmung der berechtigten Person verwenden. Die Codes sind keine frei nutzbaren Angaben.

9,85 €Gesamtpreis, inkl. Gebühren
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6,55 € Service + 3,30 € amtliche Gebühr

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