i-Kfz: Fahrzeug online abmelden
Was ist i-Kfz genau?
i-Kfz ist der gesetzliche Rahmen für internetbasierte Zulassungsverfahren. Dazu gehören Zulassungen, Änderungen und die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs. § 18 FZV legt fest, dass solche online gestellten Anträge nach den Regeln dieses Verfahrens bearbeitet werden.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr stellen Länder und Kommunen die i-Kfz-Portale bereit. Das zuständige Länderportal ist über die Webseite der jeweiligen Zulassungsbehörde erreichbar. Es gibt also nicht für jeden Vorgang eine einzige bundesweite Bürgerseite.
| Beteiligte Stelle | Aufgabe bei der Online-Abmeldung |
|---|---|
| Länderportal | Nimmt die digitalen Antragsdaten technisch entgegen |
| Zulassungsbehörde | Trifft die amtliche Entscheidung |
| Kraftfahrt-Bundesamt | Stellt zentrale Register- und Verfahrensstrukturen bereit |
| Privater Dienstleister | Erfasst, prüft und übermittelt den beauftragten Vorgang |
Ist kfzabmelden-online.de ein i-Kfz-Portal?
Nein. Bei kfzabmelden-online.de beauftragen Sie einen privaten Anbieter. Wir sind weder Zulassungsbehörde noch Länderportal und erlassen keinen Bescheid. Die Außerbetriebsetzung wird im amtlichen Verfahren geprüft und von der zuständigen Behörde entschieden.
Bei kfzabmelden-online.de geben Sie die erforderlichen Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes in einem geführten Ablauf ein. Wir prüfen die Angaben auf Vollständigkeit, reichen den Auftrag digital ein und übermitteln nach erfolgreichem Abschluss die Bestätigung.
Welche Voraussetzungen braucht die i-Kfz-Abmeldung?
Für eine reine Online-Abmeldung nennt das BMV eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und Kennzeichen mit verdeckten Codes in den Stempelplaketten. Die erforderlichen Merkmale werden seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben. Ein altes Dokument ohne Code ist für diesen digitalen Ablauf nicht geeignet.
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freilegbarem Sicherheitscode
- amtliches Kennzeichen mit verdecktem Code unter jeder Stempelplakette
- lesbare Fahrzeug- und Dokumentdaten
- erreichbare E-Mail-Adresse
- verfügbares Zahlungsmittel für den Auftrag
Die einzelnen Felder zeigt unsere Seite Sicherheitscode. Eine Vorbereitungsliste finden Sie unter Unterlagen.
Wie wird der Antrag bearbeitet?
Sie erfassen Kennzeichen und Codes, prüfen Ihre Angaben und senden den Auftrag ab. Das Portal verifiziert die Sicherheitsmerkmale. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen maschinell erfüllt, sieht § 25 FZV eine automatisierte Entscheidung vor.
Eine erfolgreiche Bestätigung kann online abrufbar sein; die Zulassungsbehörde informiert außerdem nach dem amtlichen Verfahren. Wenn eine automatische Prüfung nicht möglich ist, kann eine behördliche Bearbeitung nötig werden. Das Absenden allein ist deshalb noch keine Bestätigung der Außerbetriebsetzung.
Was kostet der private Service?
Der Gesamtpreis bei uns beträgt 9,85 €. Davon entfallen 6,55 € auf den Service und 3,30 € auf amtliche Gebühren. Die Zusammensetzung finden Sie transparent unter Kosten; vor dem verbindlichen Auftrag wird der Gesamtbetrag angezeigt.
Der private Service ist freiwillig. Sie können grundsätzlich auch selbst das zuständige Länderportal suchen und dort den amtlichen Antrag stellen. Wenn Sie unseren geführten Ablauf nutzen möchten, können Sie die Online-Abmeldung starten.
Häufige Fragen zu i-Kfz
Brauche ich für die Abmeldung den Online-Ausweis?
Für die reine internetbasierte Außerbetriebsetzung verzichtet § 24 Absatz 4 FZV auf die Identifizierung der antragstellenden Person, wenn die erforderlichen Sicherheitscodes erfasst werden. Andere i-Kfz-Vorgänge, etwa eine Zulassung, können eine Identifizierung verlangen. Verwechseln Sie deren Anforderungen nicht mit der reinen Abmeldung.
Kann ich ohne Fahrzeugbrief online abmelden?
Ja. Für die normale Außerbetriebsetzung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II, umgangssprachlich Fahrzeugbrief, nicht benötigt. § 24 FZV verlangt für diesen Vorgang die Codes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Stempelplakette. Bei Verwertung oder einem anderen Sonderfall können jedoch zusätzliche Unterlagen gelten.
Ist jedes Länderportal gleich aufgebaut?
Nein. Länder und Kommunen stellen die Portale bereit, daher können Oberfläche, Zahlungsarten und technische Hinweise unterschiedlich sein. Die gesetzlichen Kerndaten bleiben gleich. Bei einem privaten Dienstleister sehen Sie einen eigenen Bestellablauf; die amtliche Prüfung findet dennoch im jeweils zuständigen i-Kfz-Verfahren statt.
Wann ist die Abmeldung wirksam?
Verlassen Sie sich auf die erfolgreiche amtliche Bestätigung, nicht nur auf eine abgeschickte Eingabemaske. § 25 FZV regelt die automatisierte Entscheidung und die Bekanntgabe. Kann der Vorgang nicht maschinell entschieden werden, kann die Wirksamkeit an die Absendung eines schriftlichen Bescheids anknüpfen.
6,55 € Service + 3,30 € amtliche Gebühr
Privater Dienstleister · keine Behörde
Weiter: Abmeldung beauftragen · Unterlagen · Kosten