Kennzeichen reservieren bei der Abmeldung

Kurz beantwortet: Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen zusammen mit der Außerbetriebsetzung für dasselbe Fahrzeug reservieren. Die Reservierung gilt längstens zwölf Monate und kostet bei uns zusätzlich 5,90 €. Sie ist keine allgemeine Wunschkennzeichen-Reservierung für ein anderes oder neu anzumeldendes Fahrzeug.

Was bedeutet die Reservierung bei der Abmeldung?

Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden, wird sein Kennzeichen grundsätzlich wieder verfügbar. Mit einer Reservierung bleibt die bisherige Buchstaben- und Zahlenkombination für eine spätere Wiederzulassung dieses Fahrzeugs gesichert. § 16 Absatz 1 FZV erlaubt diese Reservierung direkt im Zusammenhang mit der Außerbetriebsetzung.

Die Option betrifft das gerade abgemeldete Fahrzeug. Sie ersetzt nicht die Wunschkennzeichen-Suche für ein neues Fahrzeug und verspricht keine Übertragung auf ein anderes Auto. Für einen solchen anderen Zweck ist die zuständige Zulassungsbehörde der richtige Ansprechpartner.

VarianteBedeutungPreis bei uns
Abmeldung ohne ReservierungKennzeichen wird nicht für die Wiederzulassung gesichert9,85 €
Abmeldung mit ReservierungBisheriges Kennzeichen bleibt für dasselbe Fahrzeug reserviert15,75 €
Aufpreis Reservierung2,60 € amtlich plus 3,30 € Service5,90 €

Wie lange bleibt das Kennzeichen reserviert?

Die gesetzliche Höchstdauer beträgt zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung. Das steht ausdrücklich in § 16 Absatz 1 FZV. Die Behörde stellt eine schriftliche oder elektronische Bestätigung aus; bewahren Sie diese zusammen mit der Abmeldebestätigung auf.

Die konkrete technische Darstellung kann sich je nach Länderportal unterscheiden. Entscheidend ist deshalb die bestätigte Reservierung, nicht nur das Anklicken einer Option. Prüfen Sie die Bestätigung und wenden Sie sich bei abweichenden Angaben an die zuständige Zulassungsbehörde.

Wie läuft die Online-Reservierung ab?

§ 24 Absatz 1 FZV lässt die internetbasierte Außerbetriebsetzung einschließlich der Kennzeichenreservierung zu. Dafür müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplakette die nötigen Sicherheitsmerkmale haben.

  • Legen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und das Kennzeichen bereit.
  • Wählen Sie im Auftrag die Reservierung des bisherigen Kennzeichens.
  • Geben Sie die Sicherheitscodes vollständig und ohne Raten ein.
  • Prüfen Sie Preis und Fahrzeugdaten vor dem Absenden.
  • Speichern Sie Abmelde- und Reservierungsbestätigung getrennt ab.

Bei kfzabmelden-online.de können Sie die Reservierung zusammen mit der Abmeldung beauftragen. Wir sind ein privater Dienstleister und keine Zulassungsbehörde; die amtliche Entscheidung und Reservierung stammen von der zuständigen Behörde.

Welche Voraussetzungen gelten?

Für die Online-Abmeldung benötigen Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und das amtliche Kennzeichen mit verdecktem Code unter der Stempelplakette. Seit 2015 ausgegebene Dokumente und Plaketten können diese Merkmale tragen. Eine genaue Übersicht finden Sie unter Unterlagen und Sicherheitscode.

Sobald Sie den Code der Stempelplakette freilegen, ist das Kennzeichen ungültig. Stellen Sie das Fahrzeug vorher an seinem endgültigen privaten Abstellort ab. Den kompletten Ablauf erklärt So funktioniert die Abmeldung.

Was kostet die Reservierung genau?

Die Abmeldung kostet insgesamt 9,85 €: 6,55 € Service und 3,30 € amtliche Gebühren. Für die Reservierung kommen 5,90 € hinzu. Dieser Aufpreis besteht aus 2,60 € nach GebOSt Anlage 1 Nummer 230 und 3,30 € zusätzlichem Service, sodass der Gesamtpreis 15,75 € beträgt.

Die Preisaufteilung steht auch auf unserer Seite Kosten. Wenn die Voraussetzungen passen, können Sie die Abmeldung mit Reservierung starten.

Häufige Fragen zur Kennzeichenreservierung

Kann ich damit ein Wunschkennzeichen für ein neues Auto reservieren?

Nein. Diese Option sichert das bisherige Kennzeichen für die spätere Wiederzulassung des gerade abgemeldeten Fahrzeugs. Sie ist keine freie Wunschkennzeichen-Reservierung für ein anderes Fahrzeug. Dafür nutzen Sie das Angebot Ihrer Zulassungsbehörde und klären dort Verfügbarkeit, Dauer und die dort anfallenden zusätzlichen Gebühren.

Beginnt die Frist erst mit der Bestätigung?

Nein. Nach § 16 Absatz 1 FZV wird die Höchstdauer ab dem Tag der Außerbetriebsetzung berechnet. Speichern Sie die Bestätigung trotzdem sorgfältig, weil sie den erfolgreichen Reservierungsvorgang dokumentiert. Maßgeblich ist also nicht der Tag, an dem Sie die E-Mail öffnen oder herunterladen.

Kann ich die Reservierung später hinzufügen?

Unser Ablauf bietet die Reservierung zusammen mit der Abmeldung an. Wenn die Außerbetriebsetzung bereits ohne Reservierung abgeschlossen ist, sollten Sie direkt die zuständige Zulassungsbehörde fragen. Ob die Kombination noch verfügbar ist und nachträglich gesichert werden kann, lässt sich nicht pauschal zusagen.

Muss ich die alten Schilder aufbewahren?

Die Schilder allein sichern die Kombination nicht; entscheidend ist die amtliche Reservierung. Bewahren Sie Schilder und Bestätigung trotzdem auf, wenn Sie das Fahrzeug später mit demselben Kennzeichen wieder zulassen möchten. Ob die alten Schilder erneut verwendet werden können, prüft die Zulassungsbehörde im Wiederzulassungsverfahren.

9,85 €Gesamtpreis, inkl. Gebühren
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6,55 € Service + 3,30 € amtliche Gebühr

Privater Dienstleister · keine Behörde

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