Auto abmelden und neues anmelden

Kurz beantwortet: Unser Service erledigt ausschließlich die Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs, nicht die Anmeldung des neuen. Meist melden Sie zuerst das alte Auto ab und reservieren bei Bedarf dessen Kennzeichen. Für das neue Fahrzeug brauchen Sie einen eigenen Zulassungsantrag, eine neue eVB und die dafür vorgeschriebenen Unterlagen.

Was ist die richtige Reihenfolge?

Wenn Sie das bisherige Kennzeichen nicht übernehmen möchten, sind beide Vorgänge getrennt: Das alte Fahrzeug wird außer Betrieb gesetzt, das neue Fahrzeug anschließend zugelassen. Die Zulassung führt die zuständige Zulassungsbehörde oder deren offizielles i-Kfz-Portal durch. Unser Auftrag endet mit der erfolgreichen Abmeldung und der dazugehörigen Bestätigung.

Möchten Sie das Kennzeichen weiterverwenden, wählen Sie die Reservierung beim Abmelden. Nach § 16 Absatz 1 FZV kann das Kennzeichen für dasselbe außer Betrieb gesetzte Fahrzeug bis zu zwölf Monate reserviert werden. Für die Nutzung an einem anderen Fahrzeug gelten die Regeln und Verfügbarkeiten der zuständigen Behörde; klären Sie diesen Wechsel vorab.

Eine sichere Abfolge ist:

1. Unterlagen und Sicherheitscodes des alten Fahrzeugs prüfen.
2. Altes Fahrzeug auf Privatgrund abstellen und abmelden.
3. Gewünschte Kennzeichenreservierung bestätigen lassen: 5,90 €
4. Neue eVB bei der Versicherung anfordern.
5. Zulassungsunterlagen für das neue Fahrzeug zusammenstellen.
6. Neuzulassung bei Behörde oder offiziellem i-Kfz beantragen.

Welche Unterlagen unterscheiden sich?

VorgangTypische zentrale Nachweise
Online-AbmeldungZB I, Kennzeichen, Sicherheitscodes, Fahrzeugdaten
NeuzulassungZB II, eVB, Fahrzeugdaten, Steuer-Mandat, Identitätsnachweis
WiederzulassungZB I und ZB II, eVB, HU-Nachweis, gegebenenfalls reserviertes Kennzeichen

Für die Abmeldung werden die Codes der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Stempelplaketten geprüft. Wie Sie diese finden, erklärt Sicherheitscode. Die Neuzulassung hat weitere Voraussetzungen, weil ein neues Zulassungsverhältnis entsteht. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt die Verfahren getrennt.

Warum brauchen Sie eine neue eVB?

Die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, weist den Haftpflichtschutz für die neue Zulassung nach. Sie erhalten den Code von der von Ihnen gewählten Kfz-Versicherung. Eine eVB des alten Fahrzeugs wird nicht durch die Abmeldebestätigung auf das neue Fahrzeug übertragen.

Bestellen Sie die eVB rechtzeitig, aber prüfen Sie vorher, auf wen und für welches Fahrzeug die neue Zulassung erfolgen soll. Fehler bei Halterdaten oder Fahrzeugart können den Antrag stoppen. Das Bundesministerium für Verkehr erklärt i-Kfz einschließlich der digitalen Zulassungsmöglichkeiten.

Wer meldet das neue Auto an?

Die Neuzulassung beantragen Sie selbst bei der zuständigen Behörde, über deren amtliches Online-Portal oder durch eine dazu beauftragte Person beziehungsweise einen Zulassungsdienst. Ein Autohaus kann die Zulassung als vereinbarte Leistung übernehmen. Prüfen Sie im Kaufvertrag, ob das tatsächlich zugesagt wurde und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

Bei kfzabmelden-online.de bearbeiten wir nur die Außerbetriebsetzung. Wir stellen keine eVB aus, prägen keine Kennzeichen und führen keine Neuzulassung durch. Den Abmeldeauftrag beginnen Sie unter Abmeldung bestellen. Die Angaben für diesen Teil finden Sie auf Unterlagen.

Was kostet die Abmeldung bei uns?

Die digitale Abmeldung kostet insgesamt 9,85 €. Enthalten sind 6,55 € Service und 3,30 € amtliche Gebühren. Der amtliche Anteil besteht aus 2,10 € für den Vorgang und 1,20 € für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt.

Die optionale Kennzeichenreservierung kostet zusätzlich 5,90 €, davon 2,60 € amtlich und 3,30 € Service. Dann zahlen Sie für Abmeldung und Reservierung zusammen 15,75 €. Die Gebühren der anschließenden Neuzulassung sind nicht enthalten. Unsere Aufteilung steht unter Kosten.

Was geschieht zwischen beiden Vorgängen?

Nach der wirksamen Abmeldung darf das alte Fahrzeug nicht regulär im öffentlichen Straßenverkehr fahren oder dort abgestellt bleiben. Die neue Zulassung gilt erst zu dem Zeitpunkt, den der amtliche Bescheid beziehungsweise Zulassungsnachweis nennt. Planen Sie deshalb Transport und privaten Stellplatz für eine mögliche Zwischenzeit.

Heben Sie Abmeldebestätigung und Reservierungsnachweis auf. Die Reservierung gibt Ihnen kein Fahrrecht; sie sichert nur das Kennzeichen nach den angegebenen Bedingungen. Für das neue Fahrzeug gelten die Fahrregeln der neuen Zulassungsentscheidung.

Häufige Fragen zu Abmeldung und Neuanmeldung

Meldet euer Service mein neues Auto an?

Nein. Wir erledigen ausschließlich die Online-Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs. Die Neuzulassung beantragen Sie gesondert bei Ihrer Zulassungsbehörde, über deren amtliches i-Kfz oder über einen von Ihnen beauftragten Zulassungsdienst.

Kann ich beide Vorgänge am selben Tag erledigen?

Das kann bei vollständigen Unterlagen und verfügbaren Verfahren möglich sein, ist aber nicht garantiert. Jeder Vorgang braucht eine eigene erfolgreiche amtliche Entscheidung. Planen Sie nicht mit einer Nutzung, bevor die neue Zulassung wirksam ist.

Wie lange bleibt das alte Kennzeichen reserviert?

Für dasselbe außer Betrieb gesetzte Fahrzeug erlaubt § 16 FZV eine Reservierung von längstens zwölf Monaten ab dem Tag der Abmeldung. Für eine Übernahme auf ein anderes Fahrzeug fragen Sie die zuständige Behörde nach ihren Bedingungen.

Kann ich die alte eVB verwenden?

Nein. Fordern Sie für die neue Zulassung eine passende elektronische Versicherungsbestätigung bei Ihrer Versicherung an. Die Abmeldung des alten Fahrzeugs erzeugt keine neue eVB.

9,85 €Gesamtpreis, inkl. Gebühren
Abmeldung starten

6,55 € Service + 3,30 € amtliche Gebühr

Privater Dienstleister · keine Behörde

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